
In den Pfandbriefe n sind die für das Rechtsverhältnis zwischen Pfandbriefbank und Pfandbriefgläubigern massgebenden Bestimmungen, insb. bzgl. der Kündbarkeit der Pfandbriefe , ersichtlich zu machen. Den Pfandbriefgläubigern darf ein Kündigungsrecht nicht eingeräumt werden. Ausgabe von Pfandbriefe n, deren Einlösungswert nicht bekannt ist.....
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