Personenschaden Bedeutung

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Personenschaden

Personenschaden Logo #42000 Als Personenschaden wird ein Ereignis mit verletzten oder getöteten Personen bezeichnet. Die Vermeidung von Personenschäden bei der Arbeit ist Hauptanliegen des Arbeitsschutzes. Die Umschreibung ist gebräuchlich bei: Im Versicherungsbereich ist ein Personenschaden durch folgende Eigenschaften beschrieben: ==Weblinks== ==Siehe auch== ...
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