
Personalprälatur, katholisches Kirchenrecht: 1966 rechtlich ermöglichte Jurisdiktionsform für Weltgeistliche (Priester und Diakone) zur Förderung einer angemessenen Verteilung der Priester oder für die Durchführung besonderer seelsorglicher oder missionarischer Aufgaben, in die auch Laien eingebunde...
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Die Prälatur (lat.: praelatura, des Vorgezogenen) ist eine kirchliche Organisationseinheit, der ein Prälat (Bischof oder Abt) vorsteht.
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