
Unter diesem Begriff werden Unternehmen zusammengefasst, bei denen mehrere Personen gleichzeitig Geldgeber und Unternehmer sind. Sie engagieren sich also nicht nur mit ihrem Kapital sondern auch mit ihrer Arbeitskraft . Bei einer Personal- oder Personengesellschaft schließen sich mindestens zwei Personen in einer Gesellschaft zusammen, die ...
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/personalgesellschaft/personalgesel
Keine exakte Übereinkunft gefunden.