[Baden] - Patrimonialgerichtsbarkeit bezeichnet in Baden und anderen Teilen des damaligen Deutschlands die Gerichte der adligen Grundherren, die jeweils eine eigene Gerichtsbarkeit hatten. Die Gerichtsbarkeit war an den Besitz eines Gutes (patrimonium) gebunden. Patrimonialgerichte umfassten jedoch nur die niedere Gerichtsb...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Patrimonialgerichtsbarkeit_(Baden)

ist die sich schon im Mittelalter allmählich entwickelnde, dem Gerichtsherrn unverzügliche Vollstreckung eigener Forderungen gegenüber Eingesessenen ermöglichende der politische Liberalismus des 19. Jh.s. Nach zahlreichen kleineren Veränderungen (Einführung obergerichtlicher Approbation für Justiziare, Durchsetzung ihrer Unkündbarkeit, Beso...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Patrimonialgerichtsbarkeit, früher die mit dem Besitz meist eines Ritterguts (Patrimonium) verbundene niedere Gerichtsbarkeit über die Hintersassen, wurde in der Regel durch einen auf Vorschlag des Gutsherrn vom Staat bestellten Gerichtshalter (Justiziar) ausgeübt; 1877 in Deutschland endgültig abge...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Patrimonialgerichtsbarkeit (Erbgerichtsbarkeit, Gutsgerichtsbarkeit, Privatgerichtsbarkeit), die mit dem Besitz eines Gutes (patrimonium), zumeist eines Ritterguts, verbundene Befugnis zur Ausübung der Rechtspflege; Patrimonialgericht, die zur Handhabung dieser Jurisdiktion bestellte Behörde. Der Regel nach übte nämlich der Gutsherr (Gerichtshe...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

gutsherrliche Gerichtsbarkeit, besonders in den deutschen Territorialstaaten; in Deutschland endgültig abgeschafft durch die Reichsjustizgesetze von 1877.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/patrimonialgerichtsbarkeit
Keine exakte Übereinkunft gefunden.