
Das sogenannte Parteienprivileg gibt den politischen Parteien in der Bundesrepublik Deutschland besondere Rechte, die andere Vereinigungen nicht haben. Grundlage dafür {Art.|21|gg|juris}, Abs. 2, Grundgesetz. Wichtigstes Vorrecht von Parteien in Deutschland ist, dass sie an Wahlen zu einem Landtag oder zum Bundestag teilnehmen dürfen. Sonstige p...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Parteienprivileg

Parteienprivileg, Parteiverbot.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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