
Ein Parteiausschluss ist die schärfste Sanktionsmaßnahme politischer Parteien, um parteischädigendes Verhalten einzelner Mitglieder zu ahnden. Der Ausschluss beendet die Mitgliedschaft der betroffenen Person in der Partei. == Verfahren == Bei den meisten Parteien geht dem Parteiausschluss ein so genanntes Parteiordnungsverfahren voraus, das oft...
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21.01.2008 Ein Parteiausschlussverfahren ist die schärfste Sanktion gegen Mitglieder einer politischen Partei. Ein Politiker kann ausgeschlossen werden, wenn er sich parteischädigend verhält. Die entsprechenden Regelungen sind in den Organisationsstatuten der Parteien verankert. Jede Partei hat für ein solches Verfahren interne Schiedsgeri...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42292

24.11.2008 Ein Parteiordnungsverfahren gegen ein Mitglied kann in der SPD bis zu einem Ausschluss aus der Partei führen. Derzeit sehen sich sowohl der ehemalige Wirtschaftsminister Wolfgang Clement als auch die vier Abweichler, die die Wahl der hessischen Parteivorsitzenden Andrea Ypsilanti zur Ministerpräsidentin in letzter Minute verhind...
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Sanktionsmaßnahme politischer Parteien, um für die Partei schädliches Verhalten von Mitgliedern zu ahnden. In der Bundesrepublik Deutschland kann ein Mitglied nach dem Gesetz über die politische Parteien vom 24. 7. 1967 (in der Fassung vom 22. 12. 2004) im Rahmen eines Parteiordnungsverfahrens „nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden......
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