
Im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) geregelte Rechtsform die den freien Berufen vorbehalten ist. Die Partnerschaft ist eine Abwandlung der GbR, welche zum Beispiel in einer Kanzlei mehrere Steuerberater zusammenfasst. Eine Partnerschaftsgesellschaft kann daher keine gewerbliche Unternehmung sein. Zugelassene Berufe der Partnerschaftsgesel...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) geregelte Rechtsform die den freien Berufen vorbehalten ist. Die Partnerschaft ist eine Abwandlung der GbR, welche zum Beispiel in einer Kanzlei mehrere Steuerberater zusammenfasst. Eine Partnerschaftsgesellschaft kann daher keine gewerbliche Unternehmung sein. Zugelassene Berufe der Partnerschaftsgesel...
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