
Gemeinsam mit dem Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz regelt der Paragraf 218 des deutschen Strafgesetzbuches die Bedingungen für Schwangerschaftsabbrüche. So ist seit 1995 Abtreibung unter anderem in den ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis straffrei, sofern die schwangere Frau die Bescheinigung über eine Konfliktberatung vorwei...
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