
(lat. [F.] pancarta) ist nach spätantiken Ansätzen seit der Mitte des 9. Jh.s die frühmittelalterliche Urkunde, mit welcher nach Verlust von Urkunden allgemein der bisherige Besitzstand bestätigt wird.Zeumer, K., Über den Ersatz verlorener Urkunden im fränkischen Reiche, ZRG GA 1 (1880), 89
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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