
Haus ist das einem anderen zur (kriegerischen) Benutzung offenstehende Haus. Öffnungsrecht Pfeiffer, G., Die Offenhäuser der Reichsstadt Nürnberg, Jb. f. fränk. LG. 14 (1954), 153
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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