
Die nachfolgende Beschreibung folgt sinngemäß einem Urteil des BGH vom 19.05.2005 (I ZR 299/02), das der GEMA die Anwendung des PRO-Verfahrens gestattet. Auf Grund einer Entscheidung von Aufsichtsrat und Vorstand ermittelt die GEMA seit dem 01.01.1998 die Aufführungszahlen im Bereich der Live-Musik (U-Musik oder Abre U, jeweils zum 01.04 eines K...
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