
Der Rechtsbegriff Ordnungsmittel ({Art.|5|stgbeg|juris|text=Art.5 ff.} EGStGB, {§|177|GVG|juris} bis {§|182|GVG|juris} GVG) bezeichnet richterliche Anordnungen gegen Prozessbeteiligte oder Zuschauer, die der Aufrechterhaltung der Ordnung im Gerichtsverfahren und der Sicherung der ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens dienen. Mit ihnen w...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungsmittel

Ordnungsmittel, im Unterschied zu Kriminalstrafen gerichtliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung bei der Durchführung von Verfahren mit überwiegendem Sanktionscharakter (im engeren Sinn werden Ordnungsmittel Beugemittel genannt). Ordnungsmittel sind das Ordnungsgeld und - vielfach ersatzw...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Ordnungsmittel werden gerichtliche Maßnahmen zur Durchsetzung von Anordnungen oder Ahndung von Ungehorsam in einem Gerichtsverfahren bezeichnet. Als Ordnungsmittel können eingesetzt werden Ordnungsgeld und Ordnungshaft.
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https://www.lexexakt.de/glossar/ordnungsmittel.php

gerichtliche Maßnahmen zur Erzwingung bestimmter Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen oder zur Ahndung von Ungehorsam oder Ungebühr in einem Verfahren. Ordnungsmittel sind das Ordnungsgeld (bis 1000 Euro, falls keine spezielle Regelung) und die Ordnungshaft (bis eine Woche).
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