
Papiere, deren Eigentum mit einem Indossament auf eine andere Person übertragen werden kann. Sie lauten auf einen namentlich Berechtigten. Orderpapiere werden durch Übergabe der indossierten Urkunde übertragen. Beispiele für diese Papiere sind Namensaktien, Konnossemente, Wechsel und Schecks. English: Order papers
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Papiere, die durch > Indossament (Erklärung bezüglich der Eigentumsübertragung auf der Rückseite des Dokuments) auf einen anderen übertragen werden können (z.B. > Namensaktien).
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Ọrderpapiere, Wertpapiere, die zwar eine bestimmte, namentlich bezeichnete Person als berechtigt benennen, aber durch Indossament an eine andere Person übertragen werden können (indossable Papiere). Orderpapiere kraft Gesetzes (geborene Orderpapiere) sind u. a. Wechsel und Scheck. Daneben st...
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Papiere, die durch Indossament (Erklärung bezüglich der Eigentumsübertragung auf der Rückseite des Dokuments) auf einen anderen übertragen werden können (z.B. Namensaktien).
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auf den Namen des Berechtigten lautende Wertpapiere, deren verbriefte Rechte durch Indossament und Papierübergabe übertragen werden können. Der Schuldner ist nur gegen Aushändigung der quittierten Urkunde zur Leistung verpflichtet. Es werden unterschieden: 1. geborene Orderpapiere, die keiner Orderklausel bedürfen, z. B. Namens...
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