
(lat.: Zweckmäßigkeit; ugs. auch: günstige Gelegenheit). 1) O.-Kosten bezeichnen bei der Entscheidung für eine Alternative 'A' den entgangenen (rechnerischen, argumentativ gebildeten) Nutzen für die nicht gleichzeitig mögliche Alternative 'B'. 2) O.-Prinzip bezeichnet den (mehr oder weniger engen) Ermessensspielraum von Verwaltungen, je nach ...
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