Opferpension Bedeutung

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Opferpension

Opferpension Logo #42000 Als Opferpension (auch Opferrente) bezeichnet man umgangssprachlich die monatliche Zuwendung für Opfer politischer Haft in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR gemäß §17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) in der Fassung vom 28. August 2007. Ihre Höhe beträgt gegenwärtig maximal 250 Euro. == Kriterie...
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