Omissivdelikt (lat.), eine strafbare Gesetzesübertretung, welche durch eine Unterlassung begangen wird, z. B. durch die Unterlassung einer Anzeige in solchen Fällen, in denen die Anzeigepflicht besteht. Gegensatz: Kommissivdelikt. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html