
Offline-Geschäft, der Handel von Waren oder Dienstleistungen ohne die Nutzung von digitalen Datennetzen wie das Internet. Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande. Falls die eine Vertragspartei ein Unternehmer im Sinne des § 14 des BGB ist und ...
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Keine exakte Übereinkunft gefunden.