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Oderkonto

Oderkonto Logo #42880Hauptform des Gemeinschaftskonto s in der Bankpraxis, über das von 2 oder mehr Kontoinhaber n jeder einzelne allein verfügungsberechtigt ist. Lt. AGB stets so gegeben, es sei denn, die Kontoinhaber legen schriftlich etwas anderes fest (z. B. Undkonto ). Die Inhaber des Kontos sind Gesamtgläubiger; sie haben eine Gesamtforderung gegen die Bank......
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