
Als Obrigkeit (lat. superioritas) wurden in hierarchisch organisierten Gemeinwesen seit dem späten Mittelalter bis in die Moderne hinein diejenigen Personen oder Institutionen bezeichnet, die rechtmäßig oder auch nur aufgrund eigener Anmaßung (Usurpation) die Herrschaft ausübten und die rechtliche und faktische Gewalt über die Untertanen bes...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Obrigkeit

ist die vom 15. bis zum 17. Jh. bestimmende Bezeichnung für den Träger von Herrschaftsrechten. Ihr entspricht die Untertänigkeit. Der O. steht das Recht zu, durch Gebote die gute Polizei bzw. Ordnung zu sichern. Naujoks, E., Ordnungsgedanke, Zunftverfassung und Reformation, 1958; Willoweit, D., Gebot und Verbot im Spätmittelalter, Hess. Jb. f. ...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Obrigkeit, plur. die -en. 1) Überlegene Gewalt, Herrschaft; ohne Plural. Welcher uns errettet hat von der Obrigkeit der Finsterniß, Col. 1, 13. In welcher Bedeutung es im Hochdeutschen veraltet ist 2) Personen, welche im gemeinen Wesen die Gewalt zu gebiethen und zu verbiethen und die R...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_3_0_199

Obrigkeit, seit dem 15. Jahrhundert auftretender Begriff, der die Inanspruchnahme herrschaftlicher Gebotsgewalt (v. a. Gesetzgebungs-, Ordnungsbefugnisse) dokumentiert. Der Obrigkeitsgedanke kommt zunächst in den Stadtrechten des späten 15. Jahrhunderts zum Ausdruck, greift auf die ländliche Rec...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

(Text von 1930) Obrigkeit. 'Gehorchet der Obrigkeit' ist ein kategorischer Imperativ, MSR Beschluß (III 206 f.). Es ist selbst verboten, dem Ursprung der obersten Gewalt in praktischer Absicht nachzuforschen. Die Autorität der Obrigkeit muß so vorgestellt werden, als ob sie nicht von Menschen, sondern von einem höc...
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https://www.textlog.de/32551.html

(Text von 1910) Behörde
1). Obrigkeit
2). Behörde ist ein Kreis von Beamten (Kollegium), vor den ein gewisser Zweig von Angelegenheiten
gehört. Insofern diese Beamten auf die Mitglieder des Staates als ihre Untergebenen eine zwingende Gewalt ausüben, z. B. Abgaben, Kriegssteuern usw. eintreiben, heißen ...
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https://www.textlog.de/38264.html

historischer Begriff für den Träger der öffentlichen Gewalt, den Staat oder jede Form der politischen Herrschaft.
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https://www.wissen.de//lexikon/obrigkeit
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