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Obliegenheit Logo #42000 Eine Obliegenheit bezeichnet im Schuldverhältnis Pflichten minderen Grades, die vom Gläubiger nicht eingeklagt werden können und bei deren Verletzung sich der Schuldner auch nicht schadensersatzpflichtig macht. Der Schuldner muss die Nachteile dergestalt hinnehmen, dass er bestehende eigene Rechte verliert, bzw. nicht mehr geltend machen kann o...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Obliegenheit

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Obliegenheit Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Obliegenheit, plur. die -en, von der letzten Bedeutung des vorigen Wortes, diejenige Handlung, welche uns oblieget, wozu man verbunden ist, ein Verhalten, welches durch ein Gesetz bestimmt ist, eine Pflicht. Auch im Pohlnischen ist Oblig die Pflicht.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_3_0_196

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Obliegenheit Logo #42090In einem Schuldverhältnis kann neben der Schuld der einen oder beider Seiten (gegenseitiger Vertrag) auch eine Pflicht des Gläubigers zur Mitwirkung bei der Erfüllung des Schuldverhältnisses bestehen (z.B. die Pflicht bei Bestellung eines Porträts, dem Maler Modell zu stehen). Diese Mitwirkungspflic...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/o/Obliegenheit.htm

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Obliegenheit Logo #42072Verhaltensanforderung, deren Nichteinhaltung rechtliche Nachteile nach sich zieht. Obliegenheiten bestehen innerhalb von Verträgen neben der geschuldeten Vertragsleistung. Beispiele: Wer einen Schaden erleidet, muss den Schaden so gering wie möglich halten (Schadensminderungspflicht). Kaufle...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Obliegenheit Logo #42134Obliegenheit, Rechtsgebot, das im Rahmen eines Schuldverhältnisses im eigenen Interesse zu befolgen ist, im Gegensatz zur Verpflichtung. Die Beachtung von Obliegenheiten steht dem Einzelnen zwar frei, allerdings hat er bei Nichtbeachtung die Folgen zu tragen; spielt besonders im Versicherungsrecht (...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Obliegenheit Logo #42394Unter dem Begriff "Obliegenheit" versteht man versicherungsrechtlich eine gesetzliche oder vertragliche Nebenpflicht der Parteien aus dem Versicherungsvertrag (Anzeigepflicht, Rettungspflicht, Mitwirkungspflicht, bestimmte Auflagen). Die Verletzung einer Obliegenheit hat einen Rechtsverlust zur Folge (z.B. Suspension der Leistungspflicht oder Leist...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42394

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Obliegenheit Logo #42641Die Obliegenheit ist ein Rechtsgebot. Ein Versicherungsnehmer ist verpflichtet vor Vertragsabschluss, während der Laufzeit des Vertrages und auch im Schadensfall die Obliegenheiten zu befolgen. Die Einhaltung der Obliegenheiten ist die Voraussetzung dass die Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag durch die Versicherung erfüllt werden. Wenn der...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42641

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Obliegenheit Logo #40050In einem Schuldverhältnis kann neben der Schuld der einen oder beider Seiten (gegenseitiger Vertrag) auch eine Pflicht des Gläubigers zur Mitwirkung bei der Erfüllung des Schuldverhältnisses bestehen (z.B. die Pflicht bei Bestellung eines Porträts, dem Maler Modell zu stehen). Diese Mitwirkungspflicht ohne eigentlichen Schuldcharakter wird O. ...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/O/Obliegenheit.html

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Obliegenheit Logo #42834Mit Obliegenheit wird im Gegensatz zur Pflicht ein Verpflichtung bezeichnet, deren Einhaltung nicht gerichtlich durchgesetzt werden kann, deren Verletzung (Obliegenheitspflichtverletzung) aber zu Nachteilen für die Rechtsposition des Verpflichteten führt. Beispiel: Der Drittschuldner hat gemäß § 840 ZPO gegenüber dem Gläubiger zu erklären, ...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/obliegenheit.php

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Obliegenheit Logo #42175(Text von 1910) Pflicht 1). Obliegenheit 2). Schuldigkeit 3). Pflicht (Verbalsubstantiv zu pflegen) bezeichnet jede sittliche Notwendigkeit als solche, von welcher Art sie sein und welchen Inhalt sie haben mag, ohne Bezug auf ein anderes Ding, dem wir das, wozu uns die Sittlichkeit verpflichtet...
Gefunden auf https://www.textlog.de/38275.html

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Obliegenheit Logo #42091Unter Obliegenheiten versteht man versicherungsrechtlich die gesetzlichen oder vertraglichen Nebenpflichten der Parteien aus dem Versicherungsvertrag (Anzeigepflicht, Rettungspflicht, Mitwirkungspflicht, bestimmte Auflagen). Die Verletzung einer Obliegenheit hat einen Rechtsverlust zur Folge, z.B. D...
Gefunden auf https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
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