
Die Förderung zur Bildung von Wohneigentum in Form der Eigenheimzulage kann man grundsätzlich nur einmal im Leben für die Herstellung oder den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum erhalten. Wurde die Eigenheimzulage bereits einmal in Anspruch genommen, tritt der Fall des Objektverbrauchs ein. Davon unberührt sind Fälle, in denen die Eigenheimzu...
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Für Steuerpflichtige, die bereits eine Förderung ihres privaten Wohnraums durch die Eigenheimzulage oder eine erhöhte Abschreibung nach § 7b EStG in Anspruch genommen haben, tritt Objektverbrauch ein. Damit ist eine weitere Förderung privaten Wohnraums durch die Eigenheimzul...
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