
Die Nutzverwaltung (teilweise auch Verwaltungsgemeinschaft genannt) war bis 1953 der gesetzliche Güterstand des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Juristisch wird sie als ehemännliche Verwaltung und Nutznießung am eingebrachten Gut der Frau charakterisiert. Sie war bereits vor In-Kraft-Treten des BGB vor allem in Norddeutschland für ca. 16 Mio. Bürge...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nutzverwaltung
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