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Notwehr Logo #42000 Notwehr ist ein Begriff der Rechtssprache und bezeichnet – ungeachtet bestimmter konzeptioneller Unterschiede in den einzelnen Rechtsordnungen – die strafrechtliche und zivilrechtliche Unbedenklichkeit von schädigenden Handlungen, wenn sie zur Abwehr eines Angriffs erfolgen und gegen den Angreifer bzw. einen Dritten gerichtet sind. Das Notweh...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

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Notwehr Logo #42015ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren. Bereits im römischen Recht ist es erlaubt, Gewalt mit Gewalt zurückzuweisen. Im Frühmittelalter erscheint die N. ansatzweise, im Hoch- und Spätmittelalter häufiger (- Schwabenspiegel um 1275). Seit dem End...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Notwehr Logo #423211. Unter N. versteht man die gewaltsame Abwehr eines ungerechten Angriffes auf das eigene Leben od. sonstige lebenswichtige Güter. 2. Der sittl. Beurteilung der N. dienen natürl. Überlegungen; AT u. NT steuern einige Elemente dazu bei. a) Das AT fordert die Unantastbarkeit des Menschenlebens (Ex 20,13; Dtn 5,13) u. begründet...
Gefunden auf https://stjosef.at/morallexikon/notwehr.htm

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Notwehr Logo #42072Die Notwehr ist ein strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund und bezeichnet die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, die z...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Notwehr Logo #42134Notwehr: Struktur des Notwehrtatbestandes Notwehr, Recht: die zur Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs erforderliche Verteidigung (§ 32 StGB; § 227 BGB). Die Notwehr ist nicht rechtswidrig und daher weder strafbar noch zivilrechtlich unerlaubt; sie umfasst die Verteidigung gegen Ang...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Notwehr Logo #42343Stärkster Rechtfertigungsgrund, der auf dem Rechtsbewährungsund Schutzprinzip basiert und bei gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffen jede mit Verteidigungswillen geübte Verteidigung erlaubt, die erforderlich und geboten ist, bishin zur Tötung der Angreifers zum Schutz von nicht völlig belanglosen Sachwerten. m...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

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Notwehr Logo #42834Gemäß § 32 StGB ist eine in Notwehr begangene Tat nicht rechtswidrig und damit auch nicht strafbar. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Im letzteren Fall spricht man auch von Nothilfe. Im Rahmen eines juristischen Gutachtens müssen für die No...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/notwehr.php

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Notwehr Logo #42173Notwehr (v. ahd. not = Gewalt, Kampf und werian = sich wehren; mhd. notwer, lib wer; mndd. notwerunge). Erlaubte Gegenwehr gegenüber einem rechtswidrigen Angriff. In fränk. Zeit war Notwehr (verbunden mit Verletzung oder Tötung des Gegners) bei Angriff auf Leib und Leben erlaubt. Genauer definiert w...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Notwehr Logo #42295Notwehr (Inculpata tutela, Moderamen inculpatae tutelae), "diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem andern abzuwenden" (deutsches Reichsstrafgesetzbuch, § 53). Eine durch N. gebotene Handlung ist straflos. Es ist zwar in allen zivilisierten Staaten anerkannt, daß...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Notwehr Logo #42871(Recht) die zur Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs von sich oder einem anderen erforderliche Verteidigung; jedes Rechtsgut darf durch Notwehr geschützt werden. Die Notwehr ist Rechtfertigungsgrund in den meisten Rechtsordnungen (z. B. §§ 227 BGB, 32 StGB); sie setzt Verhältnismäßigkeit von Angriff un...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/notwehr-recht

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Notwehr Logo #42871(Völkerrecht) der Widerstand, ggf. auch mit Waffengewalt, entweder eines Staats gegen einen völkerrechtswidrigen bewaffneten Angriff oder der Bevölkerung eines Staats gegen widerrechtliche, mit Waffengewalt oder unter Androhung von Waffengewalt durchgeführte Unterdrückung durch eine fremde oder die eigene Regierung, die sich...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/notwehr-voelkerrecht
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