
Als Notitia bezeichnet die Diplomatik die frühmittelalterlichen Urkunden, die in der dritten Person und in der Vergangenheit abgefasst, als Beweis für ein vollzogenes Rechtsgeschäft dienen. Die Rechtsgültigkeit der Notitia entsteht insbesondere durch den Hinweis auf die Öffentlichkeit des Rechtsgeschäfts (notum sit omnibus) und die Liste der...
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(lat. [F.] Nachricht) ist im Frühmittelalter die objektiv gefasste, nach Heinrich Brunner angeblich im Gegensatz zur dispositiven, subjektiv gefassten (lat.) carta (F.) nur beweisbedeutsame Urkunde.Köbler, LAW; Brunner, H., Abhandlungen zur Rechtsgeschichte, hg. v. Rauch, K., Bd. 1 1931, 458; Johanek, P., Zur rechtlichen Funktion von Traditionsno...
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