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Notaranderkonto

Notaranderkonto Logo #42229Ein Notaranderkonto oder Anderkonto ist ein Konto, welches auf den Namen eines Notars für die vorübergehende Verwahrung von Fremdgeldern eingerichtet ist. Auf ein solches Konto kann die Bank eine vorzeitige Darlehensauszahlung zur Kaufpreisabwicklung des Darlehensnehmers bis zu endgültigen Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch vornehmen.
Gefunden auf https://www.alusig.de/

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Notaranderkonto Logo #42257Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nicht an den Darlehensnehmer, sondern aufdas Konto eines Notars. Mit dieser Zahlung sind Auflagen des Kreditgebers zur Auszahlung verbunden. Der Notar haftet für die Erfüllung dieser Auflagen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

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Notaranderkonto Logo #42723(- Anderkonto) Notaranderkonto, allgemein Anderkonto, ist ein treuhänderisch verwaltetes aber in eigenem Namen (im Namen des Notars also) geführtes Konto. Anderkonten werden in der Regel von Rechtsanwälten, Notaren und Insolvenzverwaltern gefürt. Sie dürfen nicht den Zwecken des Inhabers dienen, das auf ihnen hinterlegte Guthaben kann u...
Gefunden auf https://www.harald-valter-immobilien.de/lexikon/

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Notaranderkonto Logo #42200Ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto, auf dem fremde Gelder treuhänderisch verwaltet werden. Das Notaranderkonto ermöglicht eine vorzeitige Darlehensauszahlung, wenn die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Der Notar gewährleistet eine zweckmäßige Verw...
Gefunden auf https://www.interhyp.de/lexikon-notaranderkonto.html

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Notaranderkonto Logo #42880Neben Girokonten für eigene Zwecke des Kunden (Eigenkonten) führen Banken für Notare auch Konten, die nicht eigenen Zwecken des Kunden dienen sollen, bei denen er aber gleichwohl der Bank gegenüber allein berechtigt und verpflichtet ist. Ist der Notar auch Rechtsanwalt (Anwaltsnotar, Notaranwalt), führt die Bank seine Ander- als Rechtsanwaltsa...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/notaranderkonto/notaranderkonto.ht
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