[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Stirnmauer, plur. die -n, in einigen Fällen, hervor ragende Mauern. So werden diejenigen Mauern, worauf die Tonnengewölbe an beyden Enden ruhen, Stirnmauern genannt; bey andern Gewölben heißen sie Widerlagen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2942