
Unter Nobilitierung (auch Standeserhebung) versteht man die Erhebung in den Adelsstand. Sie ist nur in Staaten mit monarchischer Staatsform möglich und kann nur von einem souveränen Monarchen ausgehen; unter dem Nobilitierungsrecht versteht man das Recht, das ein Monarch (meist der König oder Kaiser) hat, um eine Person in den Adelsstand zu erh...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nobilitierung

Erhebung in den Adelsstand
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227
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