ist das Recht eines Ortes, von durchreisenden Händlern die Niederlage ihrer Waren zum Verkauf am Ort zu verlangen. Es ist beispielsweise im 13. Jh. für Breslau bezeugt. Es wird meist durch stadtherrliches Privileg erlangt. Es endet im Liberalismus des 18. Jh.s (Hannoversch-Münden 1823, Köln 1831). Gönnenwein, O., Das Stapel- und Niederlagsrech... Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html