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Nexum Logo #42000 Nexum, abgeleitet von nectere (binden), ist ein Begriff aus dem Römischen Recht. Es beschreibt ein schuldbegründendes Geschäft, welches im Zwölftafelgesetz normiert war. Bei einem Nexum begab sich der Schuldner durch Manzipationsakt zudem in die Gewalt des Gläubigers. Hieraus konnte bei Zahlungsunfähigkeit die Vollstreckungshaft folgen. Wenn...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Nexum

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nexum Logo #42015(lat. [N.] Verknüpfung) ist ein umstrittenes, vermutlich schon im 4. Jh. v. Chr. verbotenes Haftungsgeschäft des altrömischen Rechts, bei dem durch Erz und Waage, also wohl zunächst gegen tatsächliches Entgelt (Darlehen), jemand einem anderen eine Zugriffsmacht mit der Möglichkeit der Enthaftung durch Rückzahlung einräumt.Kaser §§ 6 II, 7...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Nexum Logo #42295Nexum (lat.), im altröm. Rechtsleben die feierliche Form der Abschließung eines Darlehnsgeschäfts. Ursprünglich nämlich, als es noch kein geprägtes Metallgeld gab, wurde das Erz von dem Darleiher dem Empfänger zugewogen, und hieraus erklärt sich der spätere symbolische Gebrauch von Erz und Wage beim Abschluß des Darlehnsvertrags ("pe...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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