
ist die Leistung in Natur. Im spätantiken römischen Recht ist der Inhalt des Leistungsurteils wegen der wirtschaftlichen Verschlechterung grundsätzlich auf N. gerichtet. Geldersatz ist nur zu erbringen, wenn die an sich geschuldete Leistung unmöglich oder ungenügend ist. Im Mittelalter sind Leistungen weitgehend als N. zu bewirken. Seit dem Sp...
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