[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv welches gleichfalls im Oberdeutschen und in den Hochdeutschen Kanzelleyen am üblichsten ist, dem Nahmen nach bekannt, deutlich bestimmt. Etwas nahmkundig machen, nahmhaft. Eine nahmkundige (bestimmte, ausdrücklich genannte) Summe Geldes. Eben daselbst wird es auch zuw...
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