
Juristischer Begriff für eine Spirituosenaufnahme, die erst nach dem rechtsrelevanten Ereignis (meist Verkehrsdelikte in Verbindung mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) erfolgt ist, oftmals als bloße Schutzbehauptung. Der bis heute immer noch übliche Nachweis durch eine Doppelblu...
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https://www.alkohol-lexikon.de/ALCOHOL/AL_GE/nachtrunk.shtml
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