
Ergänzung einer inhaltlichen Begründung eines Verwaltungsakts während des Verwaltungsprozesses. Zu unterscheiden von dem bloß formalen Nachholen der Begründung gem. § 45 I Nr. 2 VwVfG. Ein Nachschieben von Gründen ist nur zulässig, wenn der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesen geändert wird, die Grü...
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