
Anleihen, deren Gläubiger bei einem allfälligen Konkurs hinter alle übrigen Gläubiger zurücktreten. Die Banken in der Schweiz können nachrangige Anleihen unter gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen in beschränktem Ausmass den eigenen Mitteln zurechnen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719
(Börse & Finanzen) Nachrangige Anleihen unterscheiden sich von erstrangigen insbesondere dadurch, dass deren Inhaber bei Insolvenz des Unternehmens nicht als erste aus der Liquidationsmasse bedient werden. Sie sind den erstrangigen Anleihen der emittierenden Unternehmen nachgeordnet und rentieren gru...
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