Von Nachlieferung spricht man bei dem Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung einer neuen mangelfreien Sache im Rahmen des Nacherfüllungsanspruchs. Für weiteres siehe dort. Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/nachlieferung.php
Nachlieferung , verspätete Lieferung von Waren, welche, wenn nicht ein fixer Kauf verabredet war, der Käufer innerhalb einer bestimmten Zeit sich gefallen lassen muß, sofern nur die Art des Geschäfts einen Aufschub gestattet (Deutsches Handelsgesetzb., Art. 356 ff.). Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html