
Die Nachlassverwaltung ({§|1975|bgb|juris} BGB) ist eine Form der Nachlasspflegschaft. Es handelt sich um eine auf Antrag durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft mit dem Ziel der Befriedigung der Nachlassgläubiger. Sie dient insbesondere bei unübersichtlichem Nachlass der Trennung des eigenen Vermögens des Erben vom Nachlass und bewi...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nachlassverwaltung

Sonderfall der Nachlasspflegschaft, die zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger angeordnet wird. Die Nachlassverwaltung ist in den Paragrafen 1975 Alternative 1, 1976 bis 1979 und 1981 bis 1989 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Die Nachlassverwaltung ist eine M&...
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Nachlassverwaltung, eine zum Zweck der Befriedigung der Nachlassgläubiger angeordnete Nachlasspflegschaft mit der Folge, dass sich die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränkt (§ 1975 BGB). Die Nachlassverwaltung wird vom Nachlassgericht auf Antrag des Erben oder ...
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Verwaltung des Nachlasses durch einen vom Nachlassgericht auf Antrag des Erben oder eines in seinen Rechten gefährdeten Nachlassgläubigers bestellten Nachlassverwalter ; sie geht bei ungenügender Nachlassmasse in das Nachlassinsolvenzverfahren über; § 811 ABGB: Kurator ). – Ähnlich in der Schweiz : Amtliche Liquidation (Art. 593...
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