
==Allgemeines== Die Nachlasspflegschaft ({§|1960|bgb|juris} BGB) ist eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses, insbesondere durch Bestellung eines Nachlasspflegers, die bis zur Annahme der Erbschaft oder bis zur Ermittlung eines unbekannten Erben erfolgen kann. Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertre...
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Gerichtliche Sicherung des Nachlasses. Die Nachlasspflegschaft ist in Paragrafen 1960 Absatz 2 bis 1962 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Rechtlich gesehen ist sie Unterfall der Pflegschaft, sodass gemäß § 1915 Absatz 1 BGB die Vorschriften über...
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