[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, und der dritten Endung der Person. 1) Hinter jemanden her bellen. So bellen die Hunde den Vorübergehenden nach. 2) Eben so bellen, wie ein anderer, ihn im Bellen nachahmen. Einem Hunde nachbellen.
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