[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. was vorgetrillert worden, trillernd wiederhohlen, jemandes Triller nachmachen Einem nachtrillern. Ingleichen mit einer unangenehmen hellen Stimme nachsingen Etwas nachtrillern. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_0_328