
Die Münzhoheit ist wie folgt definiert: Dem untergeordnet war das Münzrecht, das nur das Recht beinhaltete, Münzen zu prägen, manchmal auch, das Aussehen der Münzen zu bestimmen. Allerdings war der finanzielle Ertrag der wichtigste Teil des Münzregals, weshalb häufig der Münznutzen als Münzregal bezeichnet wird. Das Münzregal konnte verp...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Münzregal

Münzregal nennt man auch das Münz- bzw. Münzprägerecht.
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Das Münzregal bezeichnet das Recht, die Münzordnung zu bestimmen, vor allem das Münzrecht finanziell auszunutzen. Das Münzregal lag (nach dem Vorbild des antiken Rom) unter Karl dem Großen strikt bei der fränkischen Krone, die für den Münzfuß, die M&uum...
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Münzregal, Münzhoheit.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Unter Münzregal versteht man das Recht, Münzen zu prägen.
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Das Recht, Münzen auszuprägen und als Zahlungsmittel auszugeben, ohne entsprechende Gegenwerte bereitzustellen. Umlaufenden Münzen stehen daher keine Deckungswerte gegenüber.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Münzregal , das nur dem Staat zustehende Recht, Münzen zu bestimmen und prägen zu lassen (M. im weitern Sinn). Die früher vielfach vorgekommene und zu großen Mißbräuchen führende Verleihung der Ausübung dieses Regals an Dritte ist jetzt allgemein abgestellt. Gewöhnlich hat auch der Staat den Fabrikationsprozeß der Münzen ausschließlich...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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