
Auch Prägekosten, bezeichnet den Betrag, den der Münzmeister für sich geltend machte, nicht zu verwechseln mit dem Schlagschatz, den der Münzherr für sich in Anspruch nahm. Die Münzkosten bestanden zu einem Teil aus dem Gewinn des Münzmeisters (anstelle des G...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42077
Keine exakte Übereinkunft gefunden.