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https://de.wikipedia.org/wiki/Münzhoheit

Münzrecht
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Münzhoheit, Münzregal, Gesamtheit der auf das Münzwesen (z. B. Währung, Prägung, Schlagschatz, Scheidemünzen, Außerkurssetzung) bezüglichen Hoheitsrechte, ursprünglich dem König vorbehalten, im Heiligen Römischen Reich später von den Kurfürsten (Goldene Bulle) und den übrigen Reichsständen ausgeübt;...
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Mit Münzhoheit bezeichnet man das dem Staat zustehende Recht über die Prägung und Ausgabe von Münzen entscheiden zu dürfen. Mit Münzregal bezeichnet man das vom Staat aufgrund der Münzhoheit verliehene Recht Münzen prägen und ausgeben zu dürfen.
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https://www.lexexakt.de/glossar/muenzhoheit.php
(Börse & Finanzen) Unter einer Münzhoheit versteht man die Berechtigung, Geld zu prägen. Früher wurde die Münzhoheit in der Regel vom König oder Kurfürsten ausgeführt. Heute obliegt sie in der Regel dem Staat. © Onpulson.de
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https://www.onpulson.de/lexikon/3310/muenzhoheit/

Münzhoheit , s. Münzregal.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Recht des Bundes nach Art. 73 Nr. 4 GG zur ausschließlichen Gesetzgebung über das Münzwesen. Hiervon hat der Bund durch Erlass des Gesetzes “über die Ausprägung von Scheidemünzen” vom 8. 7. 1950 (MünzG) Gebrauch gemacht. Stückelung und technische Merkmale der Euro- Münzen (Euro), die ab Anfang 2002 ausgegeben werden, legt jedoch der .....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/muenzhoheit/muenzhoheit.htm

das Recht, Münzen zu prägen, das ursprünglich nur der staatl. staatlichen Obrigkeit zustand...
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https://www.wissen.de//lexikon/muenzhoheit
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