
Mündelgeld ist das zum Vermögen eines Mündels gehörende Kapitalvermögen. Der Vormund ist verpflichtet, dieses Geld in besonderer Form, mündelsicher genannt, und verzinslich anzulegen. Diese Pflichten gelten auch für andere gesetzliche Vertreter: über {§|1908i|bgb|juris} Abs. 1 BGB auch für Betreuer und über {§|1915|bgb|juris} BGB auch ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mündelgeld

Dies ist jenes Geld, das nur in äußerst sichere und sich stabil entwickelnde Wertpapiere investiert werden darf, da es für ein sogenanntes Mündel verwaltet wird.
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Mündelgeld, das vom Vormund verwaltete Geldvermögen eines Mündels; muss nach §§ 1806 folgende BGB besonders sicher (mündelsicher) verzinslich angelegt werden, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist. - Ähnliche Grundsätze kennt das österreichische Recht (§§ 230 folgende ...
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Das aus Bargeld und Giralgeld bestehende Vermögen eines Mündels. Der Vormund hat Mündelgeld, das er bei Antritt seiner Vormundschaft vorfindet oder das später zufließt, innerhalb einer angemessenen Frist sicher und verzinslich anzulegen.
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Vermögen, das der vom Vormundschaftsgericht bestellte Vormund für ein verwaistes, minderjähriges Kind spekulationsfrei anlegt.
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(Börse & Finanzen) Als Mündelgeld bezeichnet man das Geld eines Mündels, das unter der Aufsicht eines Vormunds ist, der das Geld nur in sichere Wertpapiere investieren darf, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist. Hierzu zählen zum Beispiel Wertpapiere der öffentlichen Ha...
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