
Mutterkirche, im katholischen Kirchenrecht die Hauptpfarrkirche eines Gebietes im Verhältnis zu ihren »Tochterkirchen«.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Als Pfarrkirche (Parochialkirche) bezeichnet man die Mutter- oder Hauptkirche einer Pfarrgemeinde (= Parochie, von lat. parochia). Im Gegensatz dazu wird die Filialkirche von hier aus betreut. Der Begriff Pfarrkirche wird auch zur Abgrenzung gegenüber der Stifts- und der Klosterkirche verwendet.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42274

Mutterkirche , die von einem Apostel gestiftete Gemeinde; dann s. v. w. älteste Landeskirche und s. v. w. Metropolitan- oder Kathedralkirche; auch die Hauptkirche eines Kirchspiels, im Gegensatz zu Filialkirchen (Tochterkirchen).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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