
Adelsmatrikeln (Adelsbücher) waren in Bayern, Finnland, Kurland, Österreich, Russland, Schweden und Württemberg amtliche, von besonderen Behörden geführte Verzeichnisse, in die sich sämtliche Adelsgeschlechter des Landes eintragen lassen mussten. Nicht eingetragene Familien wurden nicht als adlig anerkannt. In Finnland und Schweden wurden (u...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Adelsmatrikel

Öffentlich geführtes Verzeichnis aller Adeligen oder aller bestimmte Anforderungen erfüllenden Adeligen eines Landes. Bekanntestes Beispiel ist die 1808 eingerichtete bayerische Adelsmatrikel; wer in ihr nicht eingetragen war, wurde in den öffentlichen Akten nicht als adelig anerkannt. Ein generelles Adelsbuch hatte Sachsen (1902), sachlich bzw...
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https://www.adelsrecht.de/Lexikon/A/Adelsmatrikel/adelsmatrikel.html

(Adelsbuch) staatliches Verzeichnis der als adlig anerkannten Familien eines Landes.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Adelsmatrikel , in Bayern, Württemberg und Österreich amtliche, von besondern Behörden geführte Register, in welche sich alle adligen Geschlechter eines Landes eintragen zu lassen verpflichtet sind. Nur die immatrikulierten Geschlechter werden amtlich als adlig anerkannt. In Bayern ist die A. durch Edikt vom 28. Juli 1808 eingeführt und zwar n...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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