
Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen sind Musskaufleute. Sie unterliegen allen Rechten und Pflichten von Kaufleuten nach dem HGB. Seit 1.Juli 1998 wird dieser Begriff allerdings nicht mehr im Gesetzestext verwendet. Vgl. dazu Kannkaufmann, Ist-Kaufmann.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen sind Musskaufleute. Sie unterliegen allen Rechten und Pflichten von Kaufleuten nach dem HGB. Seit 1.Juli 1998 wird dieser Begriff allerdings nicht mehr im Gesetzestext verwendet. Vgl. dazu Kannkaufmann, Ist-Kaufmann.
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