
Das Musikrecht ist systematisch dem Urheberrecht zuzuordnen. Das entsprechende Gesetz – das Urheberrechtsgesetz – schützt aber nicht jede am Musikmarkt beteiligte Interessengruppe, sondern nur die Urheber, die ausübenden Künstler und die Tonträgerhersteller. Das Musikrecht „im klassischen Sinne“ befasst sich deshalb insbesondere mit di...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Musikrecht
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