
Mehrheit von Personen, die die Vorsatztat gemeinschaftlich begehen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Tatplan, mindestens ein vom Vorsatz umfasster Mitwirkungsbeitrag, der entweder nach dem Kriterium des Täterwillens oder der funktionellen Tatherrschaft die Gleichrangigkeit der Mitwirkung neben den anderen Tatausführenden begrü...
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