
Die Mitgliederförderung ist das primäre Ziel einer genossenschaftlichen Kooperation. Das von Schulze-Delitzsch geprägte Genossenschaftsgesetz definiert Genossenschaften als "Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes...
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